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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ALFA Barcodesysteme GmbH
Geltungsbereich 1.1. Die Lieferungen und Leistungen seitens ALFA Barcodesysteme GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Diese Lizenzbedingungen bilden einen integrierten Vertragsbestandteil. 1.2. Dem Offert, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dem von ALFA Barcodesysteme GmbH vorgeschlagenen Vertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch ALFA Barcodesysteme GmbH können daher abweichende Erklärungen des Kunden zum Vertragsinhalt werden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens ALFA Barcodesysteme GmbH.
Lieferungen und Leistungen 2.1. Die Angebote seitens ALFA Barcodesysteme GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung unserer Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens ALFA Barcodesysteme GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande. 2.2. ALFA Barcodesysteme GmbH ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. 2.3. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen ALFA Barcodesysteme GmbH hergeleitet werden können. (siehe Punkt 9) 2.4. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt ALFA Barcodesysteme GmbH ausdrücklich vorbehalten. 2.5. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderwertige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von ALFA Barcodesysteme GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 2.6. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von ALFA Barcodesysteme GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei ALFA Barcodesysteme GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere Höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte ALFA Barcodesysteme GmbH mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. ALFA Barcodesysteme GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die - durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung - länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von ALFA Barcodesysteme GmbH verschuldet wird.
Verschiebung von Lieferterminen 3.1. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat ALFA Barcodesysteme GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Prüfung und Gefahrenübergang 4.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Eventuelle Transportschäden oder Fehlmengen müssen Firma ALFA Barcodesysteme GmbH innerhalb von 2 Werktagen schriftlich (z.B. per Fax) angezeigt werden. Bei späterer Bekanntgabe ist jede Kulanzlösung seitens Firma ALFA Barcodesysteme GmbH ausgeschlossen. 4.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. 4.3. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von ALFA Barcodesysteme GmbH benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der ALFA Barcodesysteme GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
Preise und Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich ab Auslieferungslager. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Tarife berechnet. 5.1. ALFA Barcodesysteme GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei ALFA Barcodesysteme GmbH eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 5.2. Zahlungen sind innerhalb 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. ALFA Barcodesysteme GmbH behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht ALFA Barcodesysteme GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 5.3. ALFA Barcodesysteme GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist ALFA Barcodesysteme GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. 5.4. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. 5.5. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann ALFA Barcodesysteme GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die ALFA Barcodesysteme GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eintritt wichtiger Gründe.
Eigentumsvorbehalt 6.1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von ALFA Barcodesysteme GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. 6.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der ALFA Barcodesysteme GmbH hinzuweisen und ALFA Barcodesysteme GmbH unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum der ALFA Barcodesysteme GmbH deutlich sichtbar zu kennzeichnen. 6.3. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit ALFA Barcodesysteme GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt ALFA Barcodesysteme GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. 6.4. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von ALFA Barcodesysteme GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf ALFA Barcodesysteme GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. 6.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch ALFA Barcodesysteme GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist. 6.6. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an ALFA Barcodesysteme GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. ALFA Barcodesysteme GmbH ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur im Falle des Zahlungsverzugs Gebrauch machen oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von ALFA Barcodesysteme GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. ALFA Barcodesysteme GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. 6.7. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ALFA Barcodesysteme GmbH. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Nettopreis der ALFA Barcodesysteme GmbH maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von ALFA Barcodesysteme GmbH gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen. 6.8. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von ALFA Barcodesysteme GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit ALFA Barcodesysteme GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
Gewährleistung 7.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen laut ABGB §§922ff. 7.2. Rücksendungen an die Firma ALFA Barcodesysteme GmbH müssen frei übermittelt werden. Unfrei gesandte Pakete werden nicht angenommen. Die Kosten der Sendung nach der Reparatur bzw. Austausch retour zum Kunden werden von Firma ALFA Barcodesysteme GmbH übernommen.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter 8.1. ALFA Barcodesysteme GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat ALFA Barcodesysteme GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 8.2. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde ALFA Barcodesysteme GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
Haftung und weitergehende Gewährleistung 9.1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. ALFA Barcodesysteme GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. Wir haften nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen. 9.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht. 9.3. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. 9.4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Export- und Importgenehmigungen 10.1. Von ALFA Barcodesysteme GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Gesetzen der Republik Österreich bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig bei der entsprechenden österreichischen Behörde bzw. nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20230, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Behörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. 10.2. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis seitens ALFA Barcodesysteme GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber ALFA Barcodesysteme GmbH. Embargobestimmungen gemäß internationaler Abkommen oder von internationalen Organisationen verhängt (z.B. UNO) sind striktest einzuhalten.
EU-Einfuhrumsatzsteuer 11.1. Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an ALFA Barcodesysteme GmbH ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an ALFA Barcodesysteme GmbH zu erteilen. 11. 2. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr -, der bei ALFA Barcodesysteme GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen. 11.3. Jegliche Haftung von ALFA Barcodesysteme GmbH aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit seitens ALFA Barcodesysteme GmbH nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Allgemeine Bestimmungen 12.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist Wien. ALFA Barcodesysteme GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Firma ALFA Barcodesysteme GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten seitens ALFA Barcodesysteme GmbH. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass ALFA Barcodesysteme GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von ALFA Barcodesysteme GmbH verwendet. 12.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
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